Allgemeine Geschäftsbedingungen der sunsus GmbH (nachfolgend «SUNSUS»), Blumenweg 6, 8107 Buchs ZH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der SUNSUS und ihren Kunden. Sie gelten für alle Leistungen der SUNSUS, insbesondere für:
– Dienstleistungen wie Beratung, IT-Support, Hosting und Wartung (nachfolgend «Services»)
– den Verkauf von Softwarelizenzen, z. B. LanSchool Classic und LanSchool Air (nachfolgend «Lizenzen»)
– den Verkauf von Hardware, z. B. Loxone-Komponenten und Leaf1 Ventilatoren (nachfolgend «Hardware»)
– Installationen, Integrationen und individuell entwickelte Plugins und Schnittstellen
Mit seiner Zustimmung (schriftlich oder elektronisch), mit der Bestellung oder mit der Nutzung einer Leistung akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SUNSUS ihnen schriftlich zugestimmt hat. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerten und Preisblätter gehen diesen AGB vor.
Offerten der SUNSUS sind während 15 Tagen gültig, sofern in der Offerte nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Annahme der Offerte, mit der Auftragsbestätigung durch SUNSUS oder mit der Erbringung der Leistung zustande. Angaben in Prospekten, auf der Website oder in Unterlagen der Hersteller sind unverbindlich.
Es gelten die Preise gemäss Offerte bzw. Preisblatt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger Versand- und Verpackungskosten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Hardware wird mit der Lieferung, Lizenzen mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der Freischaltung in Rechnung gestellt. Gebühren für Hosting, Wartung und andere wiederkehrende Services werden jährlich im Voraus, verbrauchsabhängige Gebühren monatlich und Installationskosten nach der Inbetriebnahme verrechnet. Bei grösseren Projekten kann SUNSUS eine Anzahlung verlangen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen im gesetzlichen Umfang. Nach der dritten Mahnung kann SUNSUS laufende Services unterbrechen; für die Wiederinbetriebnahme werden CHF 50.– verrechnet.
Verträge über wiederkehrende Services (z. B. Hosting, Wartung, Support-Abonnemente) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und treten mit der ersten Nutzung in Kraft. Sie sind erstmals auf Ablauf des ersten vollen Kalenderquartals kündbar. Danach kann jede Partei den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats kündigen. Vorbehalten bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund, namentlich bei Nutzung von Services zu oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. Für Lizenzabonnemente gilt Artikel 6.
Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und Urheberrechts. Er nutzt die Leistungen weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen und hält SUNSUS für Ansprüche Dritter schadlos, die aus einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung durch ihn, seine Mitarbeitenden oder Benutzer entstehen.
Der Kunde informiert SUNSUS umgehend über Mängel, Störungen oder Unterbrechungen sowie über Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung, auch durch nicht autorisierte Dritte. Er ist für den Schutz seiner Anlagen, Software und Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust verantwortlich und installiert Sicherheitsupdates regelmässig, mindestens wöchentlich. Ohne Vereinbarung über Backupleistungen ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Betrieb von Open Relays ist untersagt.
Der Kunde stellt sicher, dass SUNSUS für Installationen und Integrationen rechtzeitig Zugang zu den Anlagen, Geräten, Zugangsdaten und Informationen erhält, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
SUNSUS vertreibt Softwarelizenzen von Drittherstellern (z. B. LanSchool von Lenovo). Umfang und Bedingungen der Nutzung richten sich nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers (EULA), die der Kunde mit der Aktivierung bzw. Nutzung akzeptiert. SUNSUS räumt keine weitergehenden Rechte ein.
Lizenzen werden je nach Produkt als befristetes Abonnement (z. B. für ein Jahr) oder als unbefristete Lizenz mit optionaler Wartung angeboten. Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der Freischaltung. Abonnemente verlängern sich nur, wenn der Kunde die Verlängerungsofferte der SUNSUS annimmt oder dies schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lizenzen nur im erworbenen Umfang (z. B. Anzahl Geräte, Lehrpersonen oder Standorte) zu nutzen. Lizenzen sind nicht übertragbar, sofern der Hersteller dies nicht ausdrücklich erlaubt. Nach der Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der Freischaltung ist eine Rückgabe oder Rückerstattung ausgeschlossen, soweit der Hersteller keine Rücknahme gewährt.
Für Funktion, Weiterentwicklung und Verfügbarkeit der Software ist der Hersteller verantwortlich. Bei Cloud-Produkten (z. B. LanSchool Air) werden Daten beim Hersteller bzw. dessen Dienstleistern bearbeitet; der Kunde prüft die für ihn geltenden Datenschutzvorgaben. SUNSUS unterstützt den Kunden bei der Einrichtung und leitet Supportfälle, die sie nicht selbst lösen kann, an den Hersteller weiter.
Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen der Hersteller oder Lieferanten berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz; bei einer erheblichen Verzögerung kann er nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom betroffenen Teil des Vertrages zurücktreten.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Hardware an den Kunden oder an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SUNSUS; SUNSUS ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
Der Kunde prüft die Hardware unmittelbar nach Erhalt und meldet sichtbare Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen innert 8 Tagen schriftlich. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung zu melden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Meldung, gilt die Hardware als genehmigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Bei berechtigten Mängeln leistet SUNSUS nach ihrer Wahl Reparatur oder Ersatz, in der Regel über die Garantieabwicklung des Herstellers. Gelingt dies nicht, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, vom Kauf zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind im Rahmen von Artikel 11 ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Installation oder Bedienung, Eingriffe Dritter, Überspannung, Feuchtigkeit oder äussere Einwirkungen sowie normale Abnutzung. Ein allgemeines Rückgaberecht für einwandfreie Hardware besteht nicht. Eine Rücknahme originalverpackter, unbenutzter Ware ist nur nach vorgängiger Absprache und gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich; Sonderbestellungen und bereits installierte Hardware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Installationen und Integrationen werden nach Aufwand oder gemäss Offerte verrechnet. SUNSUS führt keine bewilligungspflichtigen Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen aus. Solche Arbeiten (z. B. Verdrahtung und Anschluss von Hardware an das Stromnetz) sind durch eine Elektro-Fachperson mit der erforderlichen Installationsbewilligung auszuführen, die der Kunde beauftragt oder die SUNSUS in Absprache mit dem Kunden vermittelt. SUNSUS übernimmt die Konfiguration, Programmierung und Inbetriebnahme der Komponenten und Integrationen und haftet nicht für die Arbeiten der Elektro-Fachperson.
An individuell entwickelten Plugins, Schnittstellen, Konfigurationen und Programmcode (z. B. für die Einbindung von Geräten in Loxone) behält SUNSUS sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht, diese für die vereinbarte eigene Installation zu nutzen. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Integrationen von Geräten Dritter (z. B. Velux oder EcoWater) basieren auf den Schnittstellen der jeweiligen Hersteller. SUNSUS übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Schnittstellen unverändert verfügbar bleiben. Anpassungen infolge von Firmware- oder Schnittstellenänderungen werden, sofern keine Wartungsvereinbarung besteht, nach Aufwand verrechnet.
SUNSUS erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen. SUNSUS entscheidet über den Personaleinsatz und kann selbständig verantwortliche Subunternehmer beiziehen. Eine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit von Services kann nicht gewährleistet werden.
SUNSUS bemüht sich, Störungen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, wenn möglich mittels Fernwartung, zu beheben. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage des Kantons Zürich sowie der Zeit vom 24.12. bis 2.1. Gelingt die Behebung einer erheblichen Störung nicht innert einer vom Kunden schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist, kann der Kunde vom betroffenen Servicevertrag zurücktreten. Unterbrechungen wegen Wartungsarbeiten oder Störungen bei Drittanbietern (z. B. Netzbetreibern) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Bei begründetem Verdacht auf rechts- oder vertragswidrige Nutzung darf SUNSUS den Zugang zu widerrechtlichen Inhalten sperren oder die Verbindung zum Kunden unterbrechen, ohne entschädigungspflichtig zu werden. Aufwand für die Eingrenzung und Behebung von Störungen, deren Ursache beim Kunden liegt (z. B. Fehlfunktion seiner Anlagen oder Bedienungsfehler) oder die über das übliche Mass hinausgehen (z. B. Einsatz vor Ort), wird zu den aktuellen Ansätzen verrechnet.
Der Kunde haftet für Schäden, die SUNSUS oder Dritten durch die Nutzung der Leistungen durch ihn oder seine Benutzer entstehen.
SUNSUS haftet nur für direkte Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung von SUNSUS und ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter. Die Haftung für Personenschäden und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, etwa dem Produktehaftpflichtgesetz, bleibt vorbehalten.
Ausser in genehmigten Fällen ist es beim Service Hosting nicht gestattet, unter einem Domainnamen weitere Firmen- oder Privat-Websites zu betreiben.
SUNSUS bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz. Soweit SUNSUS im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet (z. B. bei Support oder Hosting), geschieht dies ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzerklärung sowie allfällige gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung.
SUNSUS kann diese AGB jederzeit ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten mangels Widerspruchs innert Monatsfrist als genehmigt. Bereits abgeschlossene Kauf- und Lizenzverträge bleiben davon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich; SUNSUS ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Fassung vom September 2026. Diese AGB ersetzen die Fassung vom 10. August 2004.